Mandanten-Information Mai 2019

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmerin sein. Vielmehr liegen zivil- und umsatzsteuerrechtlich anteilig erbrachte und zu versteuernde Leistungen durch die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer vor.


Aufwendungen für einen Firmenwagen, den ein Mitarbeiter auch privat fährt, sind regelmäßig Betriebsausgaben. Beim Ehepartner, der als Minijobber angestellt ist, gilt das aber nur mit Einschränkungen.


Ein Mieter, der die in seinem Gewerbemietvertrag enthaltene Verlängerungsoption ausübt, unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis.


Ein Arbeitsvertrag kann ohne sachlichen Grund regelmäßig nicht befristet werden, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits einmal ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.


In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:


  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2019 und Juni 2019
  • Steuerliche Behandlung der Leistungen einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherung in Form einer sog. Aufbauversicherung
  • Firmenwagen für den Ehepartner als Minijobber
  • Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht einer selbstgenutzten Wohnung
  • Ausübung der Verlängerungsoption bei der Gewerbemiete bedarf nicht der Schriftform
  • EuGH muss über umsatzsteuerrechtliche Behandlung medizinischer Telefonberatung entscheiden
  • Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
  • Entgelte für Garantiezusagen eines Gebrauchtwagenhändlers sind umsatzsteuerfrei
  • Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
  • Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Pkw-Rabatten an Beschäftigte eines Vertragspartners
  • Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung regelmäßig unzulässig
  • Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben
  • Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


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