Mandanten-Information August 2020

Der Abzug von Verlusten bei späteren positiven Einkünften hat große Auswirkungen auf die Steuerbelastungen. Dies wird insbesondere in diesem Jahr deutlich, in dem viele Unternehmen/Unternehmer voraussichtlich Verluste erwirtschaften werden. Daher stellt sich gerade jetzt die Frage: Wann kommt ein Verlustvortrag zur Anwendung?


Interessant für Steuerpflichtige ist auch immer die Geltendmachung von Fahrtkosten zur Arbeit. Das Thüringer Finanzgericht hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Taxi als „öffentliches Verkehrsmittel” gelten kann.


Das "Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" wurde am 3. Juli 2020 veröffentlicht. Seine Regelungen sollen zur angemessenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Familien bei der Bemessung der Einkommensteuer führen.


Und auch die Corona-Krise bringt weitere Veränderungen. Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung wird die Umsatzsteuer befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 abgesenkt. Dadurch gibt es einiges zu beachten.


In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:


  • Wann kommt ein Verlustvortrag zur Anwendung?
  • Geltendmachung von Fahrtkosten zur Arbeit: Taxi als „öffentliches Verkehrsmittel
  • Mit Entfernungspauschale ist Hin- und Rückweg abgegolten - Bei einem Weg nur die Hälfte zu berücksichtigen
  • Verlustfreie Bewertung von Vorratsvermögen
  • Geplante steuerliche Entlastungen von Familien 
  • Umsatzsteuersenkung 01.07.2020 - 31.12.2020
  • Supermarkt-Rabattmodell: Auf "Mitgliedschaft" ist umsatzsteuerrechtlich der Regelsteuersatz anzuwenden
  • Einige Bundesländer verlängern Frist zur Aufrüstung von Kassen
  • Pflicht zur Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung kann auch nach Trennung bestehen
  • Termine Steuern/Sozialversicherung August/September 2020

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


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