Mandanten-Information Dezember 2020

Der Bundesfinanzhof hat einige interessante Entscheidungen in der jüngsten Vergangenheit getroffen. So beispielsweise zu Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen. Oder zu einer möglichen Rückforderung von Kindergeld, wenn Bezieher von Kindergeld nicht über einen Ausbildungsabbruch informieren.


Zudem hat der Finanzausschuss im Bundestag das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat.


Lesen Sie unter anderem auch, dass sich der Bundesrat für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office einsetzt. Dies geht aus der von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervor.

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten bei Auslandssemester besser absetzbar
  • Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
  • Kind in Ausbildung - Ausbildungsfreibetrag beantragen
  • Bezieher von Kindergeld müssen über Ausbildungsabbruch informieren - Rückforderung möglich
  • Grundfreibetrag und Kindergeld wird für 2021 erhöht
  • Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office
  • Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, aber teilweise privat genutzten Kfz
  • Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen
  • Ermäßigter Steuersatz für Skripte auf einer Homepage
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte
  • Schenkungsteuer: Urenkel sind keine Enkel
  • Künstlersozialabgabe steigt 2021 auf 4,4%
  • Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2020/Januar 2021

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


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