Mandanten-Information Mai 2020

Die Corona-Krise beeinflusst weiterhin fast alle Lebensbereiche. Im steuerlichen Bereich ergeben sich daher auch viele Fragen, die die Finanzbehörden und Gerichte zu erörtern haben. So erließ das Bundesfinanzministerium eine Verfügung, die die Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus auf steuerliche Maßnahmen behandelt und teilte Steuerbefreiungen für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer mit. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Tätigkeitsverbot oder Quarantäne von seiner Arbeit fernzubleiben hat, kann er nach dem Bundesarbeitsministerium einen Entgeltanspruch gegen seinen Arbeitgeber haben.


Aber auch steuerliche Fragestellungen unabhängig von der Krise werden weiterbearbeitet. So entschied das Finanzgericht Münster, dass eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung nicht pauschal besteuert werden darf. Das Gericht entschied außerdem zu gravierenden Mängeln bei der Kassenführung und den daraus resultierenden Hinzuschätzungen des Finanzamts.


Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten, wenn das Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.


In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung darf nicht pauschal besteuert werden
  • Corona-Krise: Werbungskostenabzug für ein Arbeitszimmer?
  • Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei steuerlichen Maßnahmen
  • Energetische Sanierungskosten: Steuerermäßigung nur mit Bescheinigung
  • Krankheitskosten aufgrund Wegeunfalls als Werbungskosten abziehbar
  • Corona-Krise: Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer
  • Weiterverkauf von Tickets für das Champions League-Finale als privates Veräußerungsgeschäft
  • Corona-Krise: Herabsetzung des Gewerbesteu-ermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen möglich
  • Gravierende Mängel bei der Kassenführung führen zu Hinzuschätzungen des Finanzamts
  • Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit
  • Corona-Krise: Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgelt bei behördlichen Infektionsschutzmaßnahmen
  • Corona-Krise: Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin handlungsfähig
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Mai/Juni 2020

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


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