Mandanten-Information zum Jahresende 2020

2020 ist ganz klar ein Ausnahmejahr, nicht nur, was das Steuerrecht anbelangt. Bis März 2020 ging alles fast noch seinen gewohnten Gang, doch spätestens mit den ersten Lockdown-Anordnungen gab es wohl kaum jemanden, der nicht von den bundesweiten Einschränkungen betroffen war.


Derzeit leben wir in einer Unsicherheit, die zur neuen Normalität im Ausnahmezustand geworden ist. Das gesamte Ausmaß insbesondere der wirtschaftlichen Folgen der Krise ist noch nicht absehbar. Entsprechend ist auch diese Mandanten-Information zum Jahresende nur eine Momentaufnahme, denn wir wissen nicht mit Sicherheit, was bis Ende des Jahres noch passieren kann. Vom Gesetzgeber wurden im Laufe des Jahres unter anderem zwei Corona-Steuerhilfegesetze auf den Weg gebracht, die einige wichtige Entlastungen enthalten. Wir werden darüber hinaus noch weitere getroffene Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie thematisieren, die zum Jahreswechsel 2020/2021 für Sie relevant werden, zum Beispiel die geplanten Änderungen beim Kurzarbeitergeld und im Insolvenzrecht


Um die Krise samt ihren Auswirkungen beherrschbar zu machen, sollten wir uns von ihr aber nicht das Leben diktieren lassen. Deshalb stellen wir Ihnen in unserer Mandanten-Information gern auch die unaufgeregten Details von Rechtsprechung und Gesetzgebung vor, die in Zukunft eine Rolle für Sie spielen werden.


So vermittelt beispielsweise der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG) fast schon den Eindruck von „business as usual“ und umfasst geplante Neuregelungen, die teils steuerliche Nachteile, teils auch enorme Entlastungen für Sie als Steuerzahler beinhalten. Das Übliche eben …


Zudem haben wir Ihnen aus aktuellem Anlass zwei weitere Merkblätter beigefügt: zum einen das Merkblatt zur Durchführung von Inventuren und eine Checkliste zur Prüfung Ihres Kassensystems.


Unsere Mandanten-Information zum Jahresende 2020 als PDF können Sie hier herunter laden:


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