Mandanten-Information August 2021

Nachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 eingeräumt hat (bis zum 31. August 2021), muss die Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 erst am 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Drei Monate später als üblich. Bei steuerlicher Vertretung ist sogar eine Verlängerung bis Mai 2022 möglich.


Verstirbt ein Steuerpflichtiger innerhalb des Verteilungszeitraums der auf mehrere Jahre verteilten größeren Erhaltungsaufwendungen für ein Gebäude, kann der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfe auf breites Interesse stoßen.


Trotz zustimmender Auffassung der Finanzverwaltung zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war bislang unklar, in welchen Fällen eine Personengesellschaft Organgesellschaft sein kann. Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass eine solche Einschränkung, dass Personengesellschaften nur Organgesellschaften sein können, wenn auch alle Gesellschafter finanziell in den Organträger eingegliedert sind, gegen Unionsrecht verstößt.


Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft:

Einkommensteuer

  • Laufzeitbezogene Betrachtungsweise bei Firmenwagen-Leasingsonderzahlungen
  • Abzug der beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen
  • Probandenhonorare für medizinische Studien sind steuerbar
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen - Nebenkostenabrechnung vorlegen
  • Kosten für Abonnement einer Tageszeitung nicht abzugsfähig
  • Bau neuer Mietwohnungen kann Steuervorteile bringen

Umsatzsteuer

  • Personengesellschaft als Organgesellschaft
  • Zur Stromlieferung als selbstständige Leistung neben einer umsatzsteuerfreien Vermietung
  • Wohnungsvermietung: Energielieferungen sind steuerpflichtige Hauptleistungen

Verfahrensrecht

  • Schätzung eines Gastronomiebetriebs auf Grundlage der Richtsatzsammlung rechtmäßig
  • Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert

Sonstiges

  • Antrag auf Wirtschaftsförderung: Exakte Angaben zwingend erforderlich

Termine Steuern/Sozialversicherung – August/September 2021


Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.


Unsere Mandanten-Information August 2021 als PDF können Sie hier laden:

Vorheriger Beitrag

Mandanten-Information zum Jahresende 2023

Von steuerlicher Seite gibt es hier einige Lichtbl...
weiterlesen
Nächster Beitrag

Mandanten-Information zum Jahresende 2023

Von steuerlicher Seite gibt es hier einige Lichtbl...
weiterlesen