Mandanten-Information zum Jahresende 2021

Es dürfte für Sie keine große Überraschung sein, dass die steuerlichen Themen zum Jahresende 2021 auch noch ein umfangreiches Paket an Maßnahmen zur Be­wältigung der Corona-Krise beinhalten. Viele der be­reits bekannten steuerlichen Regelungen und Fördermaß­nahmen wurden nochmals verlängert und sollen spä­testens zum 31.12.2022 enden.


In diesem Kontext sind unter anderem die nochmalige Er­höhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 sowie verschiedene Mög­lich­kei­ten zur Son­der­abschreibung zu nennen. Auch im Be­reich des Kurz­arbeitergeldes (Kug) stehen Ver­län­ge­run­gen an. Hier sollten Sie stets alle relevanten Unterlagen (Ar­beits­zeit­aufzeichnungen usw.) zu Dokumentations­zwe­cken vor­halten, denn es sind standardmäßig Prü­fun­gen sei­tens der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen.


Auch darüber hinaus ist der Gesetzgeber 2021 nicht un­tä­tig gewesen: Mit dem Körperschaft­steu­er­mo­dernisierungsgesetz (KöMoG) haben Per­so­nen­han­dels­ge­sell­schaften ab 2022 die Wahl­mög­lich­keit zur Be­steu­e­rung als Kapitalgesellschaft mit Kör­per­schaft­steuer. Neu­es gibt es des Wei­te­ren zum Thema der be­ruf­li­chen Mobilität - etwa zur ers­ten Tä­tig­keits­stätte. Doch auch Evergreen-Themen wie die steu­er­liche Be­hand­lung des häus­­li­chen Ar­beits­zimmers bzw. der Auf­wen­dun­gen für das Home­office und von Dienst­wagen, ins­be­son­de­re wäh­rend der Co­ro­na-Pan­­de­mie, dür­fen in diesem Rund­schrei­ben natürlich nicht fehlen.


Für Immobilienbesitzer ergeben sich interessante Ge­stal­tungsmöglichkeiten bei Grund­stücks­ver­äu­ße­run­gen, und für ri­si­ko­freudige Kapitalanleger sind Krypto­wäh­run­gen eine in­teressante Investmentoption. Hier gibt es unter anderem Neues zur Versteuerung von Ver­äu­ße­rungs­ge­win­nen aus diesen Wirt­schafts­gütern.


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