Mandanten-Information Februar 2022

Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf zu niedrig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen möglich ist, wenn für dieselben Zeiträume bereits Hinterziehungszinsen betreffend verkürzter Einkommensteuer festgesetzt wurden.


Auch dem Finanzamt können Fehler unterlaufen und in Folge kann eine Maßnahme unrechtmäßig sein. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts nicht rechtmäßig, so urteilte das Finanzgericht Düsseldorf.


Die Finanzverwaltungen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen, um die Betroffenen der Auswirkungen des Regentiefs „Bernd“ sowie die Helfer weiter zu entlasten.


Zum 01.01.2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer in Kraft treten. Die Einheitswerte werden als bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt dann in den Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen haben, der Grundsteuerwert. Die Finanzverwaltung wird daher in diesem Jahr eine Vielzahl neuer Daten abfragen, die von Grundstückseigentümern vorzulegen sind.


Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft:


Einkommensteuer

  • Menschen mit Behinderung: Gesundheitskosten und Pauschbetrag steuermindernd geltend machen
  • Auch Vermieter können Homeoffice-Pauschale geltend machen
  • Kein Sonderausgabenabzug bei Barzahlung von Kinderbetreuungskosten
  • Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen und für hinterzogene Jahreseinkommensteuer

Erbschaft-/Schenkungsteuer

  • Steuerfolgen bei der Beendigung eines Nießbrauchs an einem Grundstück

Grunderwerbsteuer

  • Zum einheitlichen Vertragswerk im Grunderwerbsteuerrecht

Verfahrensrecht

  • Einreichung einer Steuererklärung kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist - Verjährung kann drohen!
  • Kein Verspätungszuschlag bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts

Sonstige

  • Grundsteuerreform 2022: Stichtag für den Stand der Angaben 01.01.2022
  • Jahresabschlüsse: Offenlegungsfrist für 2020 verlängert
  • Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert

Termine Steuern/Sozialversicherung – Februar/März 2022


Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.


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