Mandanten-Information Mai 2022

Das Bundesfinanzministerium hat am 17.03.2022 ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Die angeführten Billigkeitsregelungen werden in dem Schreiben erläutert. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.


Bitcoins und ähnliche Kryptowährungen locken mit hohen Gewinnen bei deren Verkauf. Das Finanzgericht Köln bestätigt, dass Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen für private Veräußerungsgeschäfte zu behandeln sind.


Durch Sturm oder Unwetter entstehen immer wieder Schäden, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.


Das Thema "Liebhaberei“ ist ein Dauerbrenner und beschäftigt „alle Beteiligten“ in Wirtschaft und Behörden. Neuigkeiten durch die Finanzgerichtsbarkeit sind beachtlich. Kürzlich hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden, ob beim Betrieb einer Reithalle von "Liebhaberei" auszugehen ist.


Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen werden zunehmend auch moderne Kommunikationsmöglichkeiten genutzt. Das Landesarbeitsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Form eines Fotos via WhatsApp übermittelt wurde.


Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft:


Einkommensteuer

  • Billigkeitsregelungen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
  • Für statische Berechnungen eines Statikers keine Steuerermäßigung
  • Unwetterschäden steuerlich geltend machen
  • Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen
  • Insolvenzverwaltervergütung als außergewöhnliche Belastung?
  • Betrieb einer Reithalle - Liebhaberei?
  • Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft einkommensteuerlich zu berücksichtigen?
  • Zweitwohnung am gleichen Beschäftigungsort - Keine doppelte Haushaltsführung
  • Zur Steuerfreiheit eines Altersteilzeit-Aufstockungsbetrags

Lohnsteuer

  • Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer als Arbeitslohn

Erbschaft-/Schenkungsteuer

  • Kann man Steuerschulden auch mit Sachwerten bezahlen?

Arbeitsrecht

  • Zur Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per WhatsApp

Termine Steuern/Sozialversicherung – Mai/Juni 2022


Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.


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